Der Sprecher*innenrat

Der Sprecher*innenrat der BAG Polizei wird beim Berufsgruppentreffen auf dem alle drei Jahre stattfindenden Jugendgerichtstag gewählt. Er besteht aus insgesamt fünf Personen; dem*der 1. Sprecher*in und zwei stellvertretenden Sprecher*innen sowie dem*der Fachspartenvertreter*in und seiner*ihrer Stellvertretung.

Im Geschäftsführenden Ausschuss der DVJJ ist der*die Sprecher*in der BAG Polizei als ständiges Mitglied vertreten.