Jugendkriminalität und Polizei
Der Umgang mit jugendlichen und heranwachsenden Beschuldigten in Strafverfahren erfordert eine besondere Qualifikation und Sachkenntnis der hier eingesetzten polizeilichen JugendsachbearbeiterInnen. Seit der Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie (EU) 2016/800 im Jugendgerichtsgesetz ( JGG ) und der Strafprozessordnung ( StPO ) sind diese Anforderungen deutlich gestiegen.
In der Bundesrepublik Deutschland ist Polizei Sache der Bundesländer, soweit nicht spezielle Zuständigkeiten der Bundespolizeibehörden vorliegen. Folge dieser Länderzuständigkeiten ist ein unterschiedliches Herangehen, und so finden sich zahlreiche Varianten, die selbst bei Namensgleichheit unterschiedliche Ausprägungen haben.
In sogenannten Mehrfach- und Intensivtäterprogrammen, Häusern des Jugendrechts und verhaltensorientierten Präventionsprojekten arbeiten PolizeibeamtInnen gemeinsam mit anderen Institutionen mit der Zielgruppe junger Menschen. Hier kommt der Vernetzung mit anderen am Jugendstrafverfahren und -prävention beteiligten Akteuren und der Kenntnis über deren Arbeit und Möglichkeiten eine besondere Bedeutung zu.
Dabei ist die Rolle polizeilicher JugendsachbearbeiterInnen in der interdisziplinären Diskussion umstritten und keineswegs immer eindeutig.
Die unterschiedlichen Strukturen bei der polizeilichen Jugendsachbearbeitung folgen nicht immer den Vorgaben, wie sie in der Polizeidienstvorschrift (PDV) 382 formuliert sind. Diese Vorschrift entstand in den 1990iger Jahren unter Berücksichtigung von Mindeststandards, die die Bundesarbeitsgemeinschaft Polizei der DVJJ formuliert hatte.
Der Rückgang der Fallzahlen der letzten Jahre im Bereich der Jugendkriminalität trägt zu einer bundesweit wahrnehmbaren Entspezialisierung der polizeilichen Jugendsachbearbeitung bei.
Aufgrund der Vielschichtigkeit der polizeilichen Jugendsachbearbeitung bedarf es deshalb einer stetigen Sensibilisierung für ihre besondere Bedeutung und einer fortlaufenden Weiterentwicklung, die wissenschaftliche Erkenntnisse einbezieht. Diese Aspekte müssen auch in der Führungs- und Leitungsebene auf geeignete Weise präsent sein.